Drei mal vier ist elf (2)

Von Michael Fröhlingsdorf

 

 

 

This article was previously published in DER SPIEGEL, No. 47; Nov. 18, 2002.

 

 

 

 

Der kleine Sohn scheint der Mutter gut zu tun. Dieselbe Psychologin, die Monika zunächst als "hochgradig emotional labile, nur bedingt steuerungsfähige Persönlichkeit" beschreibt, kommt in ihrem Gutachten auch zu dem Befund, beim Kontakt mit Jan sei die junge Frau "in der Stimmung ausgeglichen, offen in der Zuwendung, situationsentsprechend angepasst, zärtlich und liebevoll" gewesen. Vor allem deshalb solle "eine Trennung von Mutter und Kind vermieden werden". Monika und ihr Sohn sollten zunächst in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden.

 

Durch einen Umzug wird das Jugendamt Celle zuständig. Monika geht ins Gerburgisheim in Bochholt. Dort hat sie Ärger mit Mitbewohnerinnen, fühlt sich kontrolliert und eingesperrt, bekommt Heimweh nach ihrer Mutter. Nach zehn Wochen erhält sie erstmals Heimaturlaub, doch Jan darf sie nicht mitnehmen. Sie fährt trotzdem - und kehrt nicht mehr zurück, ihren Sohn will sie abholen lassen. Aus Sicht des inzwischen wieder zuständigen Jugendamts Gifhorn hat die Mutter mit diesem Verhalten "andere Lebensprioritäten" gesetzt, sagt Amtsleiter Klaus-Dieter Schneider.

 

Das Erziehungsversagen wird endgültig zum Justizfall.

 

Vor dem Familiengericht sind die Aussichten allerdings schlecht für Frauen wie Monika, die ein staatliches Hilfsangebot ausgeschlagen haben. Argumente gegen einen Sorgerechtsentzug gibt es dann kaum noch. "In rund 80 Prozent der Fälle entscheiden die Gerichte so, wie vom Jugendamt beantragt", sagt der Berliner Sozialrechtsprofessor Johannes Münder, der sich intensiv mit dem Thema Sorgerecht für Menschen mit geistiger Behinderung befasst hat. Noch eindeutiger sei die Gutachtergläubigkeit der Richter, so Psychologe Jopt. In neun von zehn Fällen verließen sich diese auf das Urteil der Sachverständigen.

 

Das Wohl des Kindes - eine ebenso eindeutige wie inhaltlich vage Richtschnur für alle Entscheidungen - wagt kaum ein Richter selbst zu definieren.

 

Monika, die bedächtig spricht und der man die Denkanstrengung dabei deutlich ansehen kann, hat denn auch keine Chance, als der Wolfsburger Richter im August dieses Jahres über den Antrag des Jugendamts entscheidet, ihr das Sorgerecht für Jan zu entziehen und ihn unter Vormundschaft der Behörde zu stellen - zumal Monika damals vor Gericht nicht einmal einen Anwalt hat.

 

Dabei hat sich die Lebenssituation der jungen Frau im Vergleich zum vergangenen Jahr grundlegend geändert. Inzwischen lebt sie in ihrer eigenen, ordentlichen Wohnung und ist verheiratet mit einem Mann, der zwar nicht der leibliche Vater der Kinder ist, der sich aber - soweit man das von außen beurteilen kann - rührend um Anna-Maria und ihre Mutter kümmert und sie unterstützt.

 

Was für die unglückliche Mutter ein schwerer Schlag ist, gerät dem Richter zur Routineangelegenheit. Zweieinhalb Seiten reichen ihm, um den staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie zu begründen.

 

Weshalb ambulante Hilfen, wie der Einsatz von Familienhelfern, nicht erprobt wurden, steht nicht in dem Beschluss, obwohl der Entzug der Personensorge nur als äußerstes Mittel zulässig ist, wenn alle anderen versagen. Vor allem missfällt dem Gericht offenbar die Nähe Monikas zu ihrer Mutter, die im gleichen Haus wohnt. Aber kann man Monika, die als Kind im Heim selbst erfahren hat, wie ein Leben ohne Eltern ist, vorwerfen, dass sie auf ihre Mutter fixiert ist?

 

In einer anderen Frage leistet das Gericht gründliche Arbeit: Zehn Tage nachdem die Mutter auf die Frage des Richters, ob sie schwanger sei, wahrheitsgemäß mit "Ja" geantwortet hatte, war der nächste richterliche Beschluss fertig - der Sorgerechtsentzug für die noch ungeborene Anna-Maria. Den lässt das Jugendamt sogleich in die vorgesehene Entbindungsklinik Wittingen zustellen.

 

Der Beschluss ist indes juristisch umstritten. Eine "mehr als außergewöhnliche Entscheidung", findet Professor Siegfried Willutzki. Denn die Personensorge, so der langjährige Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, beginne grundsätzlich erst mit der Geburt. Ein Entzug des Sorgerechts bereits vorher sei gar nicht möglich.

 

Ehemann Wolfgang K. hingegen interessiert den Richter nur am Rande: Da die eheliche Beziehung erst kurz bestehe, könne die Tatsache, dass Monika nun verheiratet sei, die Situation nicht verbessern, befindet er kurz und knapp.

 

Im rechtlichen Sinne gilt Wolfgang, genannt "Wolli" - wiewohl nicht leiblicher Papa - allerdings als Kindsvater, weil Anna-Maria erst nach der Eheschließung vom 31. Juli zur Welt kam. Deshalb muss sich der Richter doch noch einmal mit ihm befassen. Am 9. September bekommt Wolfgang K. das Sorgerecht mit der seltsamen Begründung entzogen, es könne "schon deshalb nicht im Sinne des Kindswohls sein", dass dieser das Sorgerecht erhalte, "da Herr K. zum einen nicht der biologische Vater des Kindes ist, zum anderen nicht sicher feststellbar ist, ob er sich in angemessener Weise um das noch ungeborene Kind kümmern würde".

 

Nach dieser Logik müsste jährlich vermutlich Zehntausenden Männern das Sorgerecht entzogen werden.

 

Dass Wolfgang, ein kleiner, rundlicher Mann mit einem gemütlichen Schnauzbart, ihr helfen will, da ist sich Monika ganz sicher. Aber taugt er auch als Vater? Schließlich kennen sich Monika und er von einer Einrichtung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Dort wurde Monika zwei Jahre in der Lehrküche ausgebildet, Wolfgang arbeitete in der Werkstatt. Inzwischen hat der Mann, der stark stottert, den Arbeitsplatz gewechselt; bei einem Bauern in der Gegend gibt es mehr Geld. Für das Jugendamt Gifhorn freilich hat ein Mensch, der in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, als Sorgeberechtigter von vornherein kaum eine Chance.

 

Für Monika hingegen ist "Wolli" der letzte Fixpunkt in einer Welt, in der sie öfter abgehauen ist. Erst aus dem Kinderheim, dann aus der Mutter-Kind-Einrichtung und vor drei Jahren sogar aus dem Standesamt. Seinerzeit schon wollte Wolfgang sie heiraten. Doch sie sei "noch nicht so weit gewesen" damals, sagt Monika. Jetzt ist das anders.

 

Monika will nicht mehr weglaufen, sondern kämpfen. Um das Sorgerecht für ihre Kinder und eine richtige Familie. Inzwischen hat sie eine Anwältin eingeschaltet, die gegen die Entscheidungen von Amt und Gericht Beschwerden eingelegt hat.

 

Einen kleinen Sieg hat die junge Mutter seitdem schon errungen. Ende Oktober durfte sie, obwohl ohne Sorgerecht, Anna-Maria aus dem Krankenhaus mit in ihre kleine Dachwohnung im niedersächsischen Brome nehmen. Nachdem Frauenarzt de Haan einige Journalisten für den Fall interessiert hatte, entschied das Jugendamt, vorerst in Deckung zu bleiben. Eine Trennung im Krankenhaus "unter Beteiligung der Presse" könne nicht dem Wohl des Kindes und der Mutter dienen, heißt es in einem Brief. Das Ziel, Monika das Kind möglichst schnell wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben, bleibe aber bestehen, sagt der Gifhorner Kreisdirektor Gero Wangerin.

 

Seither leben Monika und ihr Mann in der ständigen Angst, das Jugendamt könne ihnen das Kind auf offener Straße nehmen - beim Spaziergang, beim Einkaufen, beim Einsteigen ins Auto ihrer Mutter. "Erst gestern habe ich wieder gedacht, da kommt die Kinderpolizei, als die plötzlich vor mir standen", berichtet Monika. Der unangemeldete Besuch diente aber nur dazu, zu prüfen, ob es dem Kind gut geht.

 

Das Zaudern der Behörde kommt nicht von ungefähr. "Für die Jugendämter ist das eine ständige Gratwanderung", sagt Thomas Meysen, Fachlicher Leiter beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, dem alle 800 Jugendämter in der Bundesrepublik angehören. "Schreiten sie zu spät ein, sagen die Journalisten: Warum hat das Jugendamt nichts getan? Greifen sie früh zu, heißt es, die nehmen den armen Eltern die Kinder weg."

 

Unbedachte Schnellschüsse tragen den Jugendämtern immer wieder mal den Ruf einer "Kinderklaubehörde" ein - so auch in dem spektakulären Fall der Familie Kutzner aus dem niedersächsischen Groß Mimmelage. 1997 hatte das Amtsgericht Bersenbrück den Eheleuten das Sorgerecht für ihre zwei Töchter entzogen. Wegen der zu geringen Intelligenz der Eltern fürchtete eine Gutachterin eine "Verflachung des IQ" der Kinder und schlug eine "neue Beelterung" vor.

 

Fünf Jahre kämpften sich Annette und Ingo Kutzner mit Hilfe des Vereins "Aktion Rechte für Kinder" durch alle Instanzen. In diesem Frühjahr gab ihnen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Recht. "Das Gericht weist darauf hin, dass die Tatsache, dass ein Kind unter Bedingungen, die seiner Erziehung förderlicher sind, untergebracht werden könnte, nicht als Begründung ausreicht, es gewaltsam der Obhut seiner biologischen Eltern zu entziehen", stellten die Straßburger Richter unmissverständlich fest.

 

Die Konsequenz: Der Staat muss auch Eltern mit schlichtem Verstand erdulden, Menschen wie Monika, die eine trübe Kindheit und gescheiterte Beziehungen hinter sich haben. Und er muss aushalten, dass diese Menschen Kinder zeugen und erziehen.

 

Vorvergangenen Mittwoch hat Monika ihren Sohn Jan sehen dürfen, zum ersten Mal seit fünf Monaten. Monika musste ins Jugendamt kommen. Nach einer Stunde wurde ihr Jan wieder genommen. Man empfehle ihr dringend, das Kind doch endlich zur Adoption freizugeben, drängten die Behördenmitarbeiter.

 

"Nein, das tue ich nicht", sagte Monika - und ging.

 

 

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