Drei mal vier ist elf (2)
Von Michael Fröhlingsdorf
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This article was previously published in DER SPIEGEL, No. 47;
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Der kleine Sohn scheint der Mutter
gut zu tun. Dieselbe Psychologin, die Monika zunächst als "hochgradig
emotional labile, nur bedingt steuerungsfähige Persönlichkeit" beschreibt,
kommt in ihrem Gutachten auch zu dem Befund, beim Kontakt mit Jan sei die junge
Frau "in der Stimmung ausgeglichen, offen in der Zuwendung,
situationsentsprechend angepasst, zärtlich und liebevoll" gewesen. Vor
allem deshalb solle "eine Trennung von Mutter und Kind vermieden
werden". Monika und ihr Sohn sollten zunächst in einer
Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden.
Durch
einen Umzug wird das Jugendamt Celle zuständig. Monika geht ins Gerburgisheim
in Bochholt. Dort
hat sie Ärger mit Mitbewohnerinnen, fühlt sich kontrolliert und eingesperrt,
bekommt Heimweh nach ihrer Mutter. Nach zehn Wochen erhält sie erstmals
Heimaturlaub, doch Jan darf sie nicht mitnehmen. Sie fährt trotzdem - und kehrt
nicht mehr zurück, ihren Sohn will sie abholen lassen. Aus Sicht des inzwischen
wieder zuständigen Jugendamts Gifhorn hat die Mutter mit diesem Verhalten
"andere Lebensprioritäten" gesetzt, sagt Amtsleiter Klaus-Dieter
Schneider.
Das
Erziehungsversagen wird endgültig zum Justizfall.
Vor
dem Familiengericht sind die Aussichten allerdings schlecht für Frauen wie
Monika, die ein staatliches Hilfsangebot ausgeschlagen haben. Argumente gegen
einen Sorgerechtsentzug gibt es dann kaum noch. "In rund 80 Prozent der
Fälle entscheiden die Gerichte so, wie vom Jugendamt beantragt", sagt der
Berliner Sozialrechtsprofessor Johannes Münder, der sich intensiv mit dem Thema
Sorgerecht für Menschen mit geistiger Behinderung befasst hat. Noch eindeutiger sei die
Gutachtergläubigkeit der Richter, so Psychologe Jopt. In neun von zehn Fällen verließen sich
diese auf das Urteil der Sachverständigen.
Das
Wohl des Kindes - eine ebenso eindeutige wie inhaltlich vage Richtschnur für
alle Entscheidungen - wagt kaum ein Richter selbst zu definieren.
Monika,
die bedächtig spricht und der man die Denkanstrengung dabei deutlich ansehen kann,
hat denn auch keine Chance, als der Wolfsburger Richter im August dieses Jahres
über den Antrag des Jugendamts entscheidet, ihr das Sorgerecht für Jan zu
entziehen und ihn unter Vormundschaft der Behörde zu stellen - zumal Monika
damals vor Gericht nicht einmal einen Anwalt hat.
Dabei
hat sich die Lebenssituation der jungen Frau im Vergleich zum vergangenen Jahr
grundlegend geändert. Inzwischen lebt sie in ihrer eigenen, ordentlichen
Wohnung und ist verheiratet mit einem Mann, der zwar nicht der leibliche Vater
der Kinder ist, der sich aber - soweit man das von außen beurteilen kann -
rührend um Anna-Maria und ihre Mutter kümmert und sie unterstützt.
Was für die unglückliche Mutter
ein schwerer Schlag ist, gerät dem Richter zur Routineangelegenheit.
Zweieinhalb Seiten reichen ihm, um den staatlichen Eingriff in das Grundrecht
auf Familie zu begründen.
Weshalb ambulante Hilfen, wie der
Einsatz von Familienhelfern, nicht erprobt wurden, steht nicht in dem
Beschluss, obwohl der Entzug der Personensorge nur als äußerstes Mittel
zulässig ist, wenn alle anderen versagen. Vor allem missfällt dem Gericht
offenbar die Nähe Monikas zu ihrer Mutter, die im gleichen Haus wohnt. Aber
kann man Monika, die als Kind im Heim selbst erfahren hat, wie ein Leben ohne Eltern
ist, vorwerfen, dass sie auf ihre Mutter fixiert ist?
In
einer anderen Frage leistet das Gericht gründliche Arbeit: Zehn Tage nachdem
die Mutter auf die Frage des Richters, ob sie schwanger sei, wahrheitsgemäß mit
"Ja" geantwortet hatte, war der nächste richterliche Beschluss fertig
- der Sorgerechtsentzug für die noch ungeborene Anna-Maria. Den lässt das
Jugendamt sogleich in die vorgesehene Entbindungsklinik Wittingen zustellen.
Der
Beschluss ist indes juristisch umstritten. Eine "mehr als außergewöhnliche
Entscheidung", findet Professor Siegfried Willutzki. Denn die
Personensorge, so der langjährige Vorsitzende des Deutschen
Familiengerichtstages, beginne grundsätzlich erst mit der Geburt. Ein Entzug
des Sorgerechts bereits vorher sei gar nicht möglich.
Ehemann
Wolfgang K. hingegen interessiert den Richter nur am Rande: Da die eheliche
Beziehung erst kurz bestehe, könne die Tatsache, dass Monika nun verheiratet
sei, die Situation nicht verbessern, befindet er kurz und knapp.
Im
rechtlichen Sinne gilt Wolfgang, genannt "Wolli" - wiewohl nicht
leiblicher Papa - allerdings als Kindsvater, weil Anna-Maria erst nach der
Eheschließung vom 31. Juli zur Welt kam. Deshalb muss sich der Richter doch
noch einmal mit ihm befassen. Am 9. September bekommt Wolfgang K. das
Sorgerecht mit der seltsamen Begründung entzogen, es könne "schon deshalb
nicht im Sinne des Kindswohls sein", dass dieser das Sorgerecht erhalte,
"da Herr K. zum einen nicht der biologische Vater des Kindes ist, zum
anderen nicht sicher feststellbar ist, ob er sich in angemessener Weise um das
noch ungeborene Kind kümmern würde".
Nach
dieser Logik müsste jährlich vermutlich Zehntausenden Männern das Sorgerecht
entzogen werden.
Dass
Wolfgang, ein kleiner, rundlicher Mann mit einem gemütlichen Schnauzbart, ihr
helfen will, da ist sich Monika ganz sicher. Aber taugt er auch als Vater?
Schließlich kennen sich Monika und er von einer Einrichtung der Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung. Dort wurde Monika zwei Jahre in der Lehrküche
ausgebildet, Wolfgang arbeitete in der Werkstatt. Inzwischen hat der Mann, der
stark stottert, den Arbeitsplatz gewechselt; bei einem Bauern in der Gegend
gibt es mehr Geld. Für das Jugendamt Gifhorn freilich hat ein Mensch, der in
einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, als Sorgeberechtigter von vornherein
kaum eine Chance.
Für
Monika hingegen ist "Wolli" der letzte Fixpunkt in einer Welt, in der
sie öfter abgehauen ist. Erst aus dem Kinderheim, dann aus der
Mutter-Kind-Einrichtung und vor drei Jahren sogar aus dem Standesamt.
Seinerzeit schon wollte Wolfgang sie heiraten. Doch sie sei "noch nicht so
weit gewesen" damals, sagt Monika. Jetzt ist das anders.
Monika
will nicht mehr weglaufen, sondern kämpfen. Um
das Sorgerecht für ihre Kinder und eine richtige Familie. Inzwischen hat sie
eine Anwältin eingeschaltet, die gegen die Entscheidungen von Amt und Gericht
Beschwerden eingelegt hat.
Einen
kleinen Sieg hat die junge Mutter seitdem schon errungen. Ende Oktober durfte
sie, obwohl ohne Sorgerecht, Anna-Maria aus dem Krankenhaus mit in ihre kleine
Dachwohnung im niedersächsischen Brome nehmen. Nachdem Frauenarzt de Haan
einige Journalisten für den Fall interessiert hatte, entschied das Jugendamt,
vorerst in Deckung zu bleiben. Eine Trennung im Krankenhaus "unter
Beteiligung der Presse" könne nicht dem Wohl des Kindes und der Mutter
dienen, heißt es in einem Brief. Das Ziel, Monika das Kind möglichst schnell
wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben, bleibe aber bestehen, sagt der
Gifhorner Kreisdirektor Gero Wangerin.
Seither
leben Monika und ihr Mann in der ständigen Angst, das Jugendamt könne ihnen das
Kind auf offener Straße nehmen - beim Spaziergang, beim Einkaufen, beim
Einsteigen ins Auto ihrer Mutter. "Erst gestern habe ich wieder gedacht,
da kommt die Kinderpolizei, als die plötzlich vor mir standen", berichtet
Monika. Der unangemeldete Besuch diente aber nur dazu, zu prüfen, ob es dem
Kind gut geht.
Das
Zaudern der Behörde kommt nicht von ungefähr. "Für die Jugendämter ist das
eine ständige Gratwanderung", sagt Thomas Meysen, Fachlicher Leiter beim
Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, dem alle 800 Jugendämter
in der Bundesrepublik angehören. "Schreiten sie zu spät ein, sagen die
Journalisten: Warum hat das Jugendamt nichts getan? Greifen sie früh zu, heißt
es, die nehmen den armen Eltern die Kinder weg."
Unbedachte
Schnellschüsse tragen den Jugendämtern immer wieder mal den Ruf einer
"Kinderklaubehörde" ein - so auch in dem spektakulären Fall der
Familie Kutzner aus dem niedersächsischen Groß Mimmelage. 1997 hatte das
Amtsgericht Bersenbrück den Eheleuten das Sorgerecht für ihre zwei Töchter
entzogen. Wegen der zu geringen Intelligenz der Eltern fürchtete eine
Gutachterin eine "Verflachung des IQ" der Kinder und schlug eine
"neue Beelterung" vor.
Fünf
Jahre kämpften sich Annette und Ingo Kutzner mit Hilfe des Vereins "Aktion
Rechte für Kinder" durch alle Instanzen. In diesem Frühjahr gab ihnen der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Recht. "Das Gericht weist
darauf hin, dass die Tatsache, dass ein Kind unter Bedingungen, die seiner
Erziehung förderlicher sind, untergebracht werden könnte, nicht als Begründung
ausreicht, es gewaltsam der Obhut seiner biologischen Eltern zu
entziehen", stellten die Straßburger Richter unmissverständlich fest.
Die
Konsequenz: Der Staat muss auch Eltern mit schlichtem Verstand erdulden,
Menschen wie Monika, die eine trübe Kindheit und gescheiterte Beziehungen
hinter sich haben. Und er muss aushalten, dass diese Menschen Kinder zeugen und
erziehen.
Vorvergangenen
Mittwoch hat Monika ihren Sohn Jan sehen dürfen, zum ersten Mal seit fünf
Monaten. Monika musste ins Jugendamt kommen. Nach einer Stunde wurde ihr Jan
wieder genommen. Man empfehle ihr dringend, das Kind doch endlich zur Adoption
freizugeben, drängten die Behördenmitarbeiter.
"Nein, das tue ich
nicht", sagte Monika - und ging.