Deutschland wegen Verstoßes gegen Familienrecht verurteilt
Von: Herbert Luig

 

Betreff: Deutschland wegen Verstoßes gegen Familienrecht verurteilt
Datum: Wed, 27 Feb 2002 19:20:09 +0100
Von: Herbert Luig [mailto:HLuig@t-online.de]
 


Datum: 26.02.2002 16:07:50 (MEZ) Mitteleuropäische Zeit
Von: AOL - NewsBote

Straßburg (dpa) - Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Familienleben verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in bekannt gab, hatte ein Elternpaar aus der Nähe von Osnabrück in Straßburg Beschwerde eingelegt. Das Jugendamt hatte ihnen 1997 die damals sechs und vier Jahre alten Töchter weggenommen und in Pflegefamilien gegeben, weil das Paar nach Auffassung der Behörde intellektuell unfähig, war die Erziehung der Mädchen zu gewährleisten.

Deutschland muss den Eltern nun insgesamt über 22 600 Euro Schadenersatz zahlen.

Die 34 und 36 Jahre alten Eltern hatten als Kinder eine Sonderschule für Lernbehinderte besucht. Da Ärzte auch bei den beiden Töchtern eine verzögerte geistige und körperliche Entwicklung feststellten, bekamen beide auf Wunsch der Eltern von klein auf Frühförderung und besuchten einen heilpädagogischen Kindergarten. Nach der Wegnahme der Kinder verbot ihnen ein Osnabrücker Gericht 1998 jeglichen Umgang mit den bei Pflegefamilien untergebrachten Töchtern. Später durften sie die Kinder zwei Stunden pro Monat sehen.

Die Straßburger Richter bezeichneten die Trennung der Kinder von ihren Eltern als "unangemessen". Die medizinischen und psychiatrischen Gutachten über den Zustand der Kinder hätten sich widersprochen und keine Verwahrlosung oder Misshandlung festgestellt. Die Trennung eines Kindes von seinen Eltern dürfe außerdem nur vorübergehend sein. Ziel müsse es sein, die Familie wieder zusammenzuführen, wenn es die Umstände erlauben, urteilten die Richter.

 

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