Deutschland
wegen Verstoßes gegen Familienrecht verurteilt
Von: Herbert Luig
Betreff: Deutschland wegen Verstoßes gegen Familienrecht verurteilt
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Von: Herbert Luig
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Datum: 26.02.2002
Von: AOL - NewsBote
Straßburg (dpa) - Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Familienleben verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in bekannt gab, hatte ein Elternpaar aus der Nähe von Osnabrück in Straßburg Beschwerde eingelegt. Das Jugendamt hatte ihnen 1997 die damals sechs und vier Jahre alten Töchter weggenommen und in Pflegefamilien gegeben, weil das Paar nach Auffassung der Behörde intellektuell unfähig, war die Erziehung der Mädchen zu gewährleisten.
Deutschland muss den Eltern
nun insgesamt über 22 600 Euro Schadenersatz zahlen.
Die 34 und 36 Jahre alten Eltern
hatten als Kinder eine Sonderschule
für Lernbehinderte besucht.
Da Ärzte auch bei den beiden Töchtern eine verzögerte
geistige und körperliche Entwicklung
feststellten, bekamen beide auf Wunsch
der Eltern von klein auf Frühförderung und besuchten einen heilpädagogischen
Kindergarten. Nach der Wegnahme
der Kinder verbot ihnen ein Osnabrücker Gericht 1998 jeglichen Umgang mit den bei Pflegefamilien untergebrachten Töchtern. Später durften sie die Kinder zwei Stunden pro Monat sehen.
Die Straßburger Richter bezeichneten
die Trennung der Kinder von ihren
Eltern als "unangemessen".
Die medizinischen und psychiatrischen
Gutachten über den Zustand der Kinder hätten sich widersprochen und keine Verwahrlosung oder Misshandlung festgestellt. Die Trennung eines Kindes von seinen Eltern dürfe
außerdem nur vorübergehend sein. Ziel müsse es sein, die Familie wieder
zusammenzuführen, wenn es die Umstände erlauben, urteilten die Richter.